Donnerstag, 2012-02-23 03:14
 

PFLEGEBEDÜRFTIGE BESTOHLEN

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PFLEGEBEDÜRFTIGE BESTOHLEN

Eine 58-jährige Pensionistin aus Mauerkirchen erschlich sich seit Herbst 2011 ein Vertrauensverhältnis zu einer 64-jährigen pflegebedürftigen Pensionistin aus Geretsberg, indem sie für die alte Frau manchmal die Wohnung aufräumte und kleine Botengänge durchführte.

Im Zuge dieser Tätigkeit gelang es ihr, der Geschädigten die Bankomatkarte samt Pin Code zu stehlen.

Mit dieser tätigte die Tatverdächtige in der Zeit von  September 2011 bis  Oktober 2011 zahlreiche Zahlungen und Behebungen an diversen Bankomatkassen im In- und Ausland.

Nach Befragen gab die Frau zu verstehen, dass sie von der Pflegebedürftigen dafür beauftragt worden sei.

Dies konnte jedoch durch ein Gespräch mit der 64-Jährigen widerlegt werden.  

Die Tatverdächtige ist nicht geständig.

Laut Aussagen des Sohnes hatte die Tatverdächtige vom Konto seiner Mutter insgesamt 2.994,70 Euro widerrechtlich behoben.

Die 58-Jährige wurde nach Abschluss der Erhebungen der Staatsanwaltschaft Ried zur Anzeige gebracht. 

 

2012-01-26 05:28 von mamarazzo
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